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Ausweisdokumente für Kinder

Sie benötigen für Ihr Kind ein Ausweisdokument, z. B. einen Personalausweis oder einen Reisepass?
Dann beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Diese Dienstleistung können Sie
online vorbereiten im Bürgerbüro beantragen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein bzw. was muss ich beachten?

Wichtige Informationen

Aufgrund einer Gesetzesänderung wurden die Kinderreisepässe zum 01.01.2024 abgeschafft. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Dokumente bleibt davon grundsätzlich unberührt. 

Für Ihr Kind mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie – unabhängig vom Alter – weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen.
Beide haben für Personen unter 24 Jahren eine Gültigkeit von 6 Jahren

Nachdem ein Ausweisdokument ungültig ist, wenn es eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht zulässt, empfehlen wir zur Vorbeugung von Problemen bei Grenzübertritten insbesondere auf die Aktualität des Lichtbildes zu achten, da sich gerade bei Säuglingen und Kleinstkindern das Aussehen während der Laufzeit stark verändern kann. 

Hinweise zur Antragstellung 

Die Beantragung eines Ausweisdokuments für Ihr Kind können Sie in der Gemeindeverwaltung vornehmen. 

Optional haben Sie auch die Möglichkeit, den Antrag online vorzubereiten und in der Gemeindeverwaltung abzuschließen. Den Link hierfür finden Sie unten auf der Seite als grünen Button „Reisedokumente für Kinder“.

 Achtung: Die persönliche Vorsprache mit dem Kind ist immer notwendig. 

Beachten Sie für die Beantragung bitte die Informationen hier auf unserer Homepage zum Personalausweis (Link) oder Reisepass (Link).

Formulare & weitere Informationen
Ich habe Fragen. Gibt es eine Ansprechperson?

Einwohnermeldeamt
E-Mail:
Telefon: 08152 / 7914-41

Hier können Sie das Ausweisdokument Ihres Kindes online beantragen:

Antrag Ausweisdokumente für Kinder