springe zum Hauptinhalt
Aktuelles aus der Gemeinde Seefeld
2. Mai 2024 – Bürgerservice

Informationen zur Europawahl 2024

Am 09. Juni 2024 findet die Europawahl statt.
Erstmals wurde für diese Wahl das Wahlalter von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt. 

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag 

  • Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige(r) der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger/in) ist
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat (= am 09.06.2008 oder früher geboren)
  • seit mindestens 3 Monaten (= seit 09.03.2024) oder früher in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält (die Dreimonatsfrist ist auch bei einem aufeinanderfolgenden Aufenthalt teils in Deutschland und teils in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erfüllt)
  • nicht nach § 6 a Abs. 1 bzw. Abs. 2 EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

Online Antrag auf Briefwahlunterlagen
für die Europawahl 2024 (Link)
Infoblatt FAQ zur Briefwahl der Europawahl 2024 (pdf)
Ausfüllmuster für Wahlbenachrichtigung Europawahl 2024 (pdf)

Aktuelle und weitere Infos zur Europawahl 2024 finden Sie auch hier auf unserer Homepage unter der Rubrik "Bürgerservice / Wahlen & Abstimmungen".

Informationen für Deutsche im Ausland

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch Deutsche ohne Wohnung im Bundesgebiet (sog. Auslandsdeutsche). Weitere Informationen und einen entsprechenden Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis erhalten Sie hier unter dem Link: Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin.

Informationen für Unionsbürger

Um in Deutschland wählen zu können, müssen Sie bei der Gemeindebehörde Ihres deutschen Wohnortes in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Wenn Sie bereits 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wohnortes eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen. Falls Sie bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung. 

Alle anderen Unionsbürger müssen bis spätestens 19. Mai 2024 bei der Gemeindeverwaltung ihres deutschen Wohnortes einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Weitere Informationen und den Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis finden Sie hier unter dem Link: Unionsbürgerinnen und -bürger - Die Bundeswahlleiterin.

Was ist zu tun, wenn Sie nicht in Deutschland, sondern in Ihrem Herkunftsland wählen wollen?
Wenn Sie an den Europawahlen 2019 in Deutschland teilgenommen haben, müssen Sie bis zum 19. Mai 2024 bei Ihrer Gemeindebehörde einen Antrag auf Streichung aus dem
Wählerverzeichnis stellen.

Für die Modalitäten der Wahlteilnahme in Ihrem Herkunftsland wenden Sie sich bitte an die dortigen Behörden oder an Ihre Auslandsvertretung.

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Bei Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt telefonisch unter 08152/7914-28 oder per
E-Mail an zur Verfügung.

 

« zurück zur Übersicht